Immobilientransaktionen – Ende der Share Deals?

Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer nicht die Immobilie direkt (Asset-Deal), sondern Anteile an einem Unternehmen, das Immobilien hält. Die Grunderwerbssteuer kann so völlig legal umgangen werden. Momentan fällt dabei nur unter sehr beschränkten Voraussetzungen eine Grunderwerbssteuer an, während bei einem Direkt-Geschäft 3,5 Prozent des Kaufpreises fällig wären.

Interessant aus Sicht von Immobilienunternehmen ist ein “Aus für die Steuervermeidungsmöglichkeit bei Share Deals”, wodurch der Staat 50 Millionen Euro mehr einnehmen will.

Ein großer Teil der Transaktionen im Investmentbereich findet im Rahmen solcher Share Deals statt. Nicht nur für Wohnungsgesellschaften spielt das Instrument eine wichtige Rolle.

Diese Steuervermeidungsmöglichkeit wird jetzt abgeschafft, spannend das sowohl FPÖ als auch ÖVP hier rasch einig waren.

Auch in anderen Ländern, etwa in Deutschland, ist die Share-Deals-Thematik immer wieder politisch in der Diskussion. Die „Schwesterpartei“ CDU möchte zumindest in Berlin dieses Schlupfloch umgehend schließen, hier hatte zuletzt für Schlagzeilen gesorgt, dass der Wohnungskonzern Vonovia bei der milliardenschweren Übernahme seines Berliner Konkurrenten Deutsche Wohnen keine Grunderwerbsteuer zahlte.

Immobilientransaktionen dürften damit deutlich teurer werden.